Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites
Barrierefreiheit bei Maps - das ist zu beachten
Das Jahr 2025 bringt eine bedeutende Veränderung für Betreiber von Websites und Apps in Deutschland: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Das Gesetz verfolgt das ambitionierte Ziel, Barrierefreiheit für alle Menschen zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt auf digitalen Angeboten. Im Kern verpflichtet das BFSG Unternehmen dazu, Websites und Applikationen und weitere digitale Dienste so zu gestalten, dass sie von allen Nutzern ohne Einschränkungen und unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Möglichkeiten genutzt werden können.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum BFSG und stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Was versteht man unter Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit im digitalen Kontext bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen wie Websites und Apps von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das umfasst Menschen mit körperlichen, sensorischen, kognitiven oder technischen Einschränkungen. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen, indem Zugangsbarrieren abgebaut werden. Barrierefreie Angebote sind so gestaltet, dass sie auffindbar, zugänglich und nutzbar sind - in der allgemein üblichen Weise und ohne besondere Erschwernis sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe.
Wer ist vom Anwendungsbereich des BFSG betroffen?
Das BFSG richtet sich sowohl an öffentliche Stellen als auch an private Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Das umfasst insbesondere private Wirtschaftsakteure, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Konkret bedeutet das, dass Betreiber von Websites, die beispielsweise E-Commerce-Funktionen, Online-Terminbuchungen oder andere digitale Dienstleistungen anbieten, sicherstellen müssen, dass ihre Online-Präsenz den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügt. Das Gesetz zielt primär auf digitale Angebote ab, die sich an Verbraucher (B2C) richten.
Welche Ausnahmen vom Gesetz gibt es?
Es gibt bestimmte Unternehmen, die vorerst von den Regelungen des BFSG ausgenommen sind. Dazu zählen Kleinstunternehmen, definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft. Diese Ausnahme gilt primär für Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, welche unter das BFSG fallen, sind grundsätzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Zudem können sich Unternehmen unter Umständen von den Anforderungen an Barrierefreiheit befreien lassen, wenn die Umsetzung eine grundlegende Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung oder eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Unternehmen, die sich auf eine solche Ausnahme berufen, müssen dies der zuständigen Marktüberwachungsbehörde unverzüglich mitteilen. Angebote rein geschäftlicher Natur (B2B) sind in den meisten Fällen nicht direkt von den Anforderungen des BFSG betroffen. Allerdings ist es auch solchen Unternehmen zu empfehlen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, um niemanden von der Nutzung ihrer Website auszuschließen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: konkrete Anforderungen an Websites
Um eine Website barrierefrei zu gestalten und somit den Anforderungen des BFSG zu entsprechen, müssen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erfüllt werden. Diese Richtlinien umfassen vier grundlegende Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Konkret bedeutet das für Ihre Website:
- Die Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von verschiedenen Sinnesorganen wahrgenommen werden können. Das umfasst beispielsweise Alternativtexte für Bilder, die den Bildinhalt beschreiben und von Screenreadern vorgelesen werden können. Für Videos müssen Untertitel und gegebenenfalls Audiodeskriptionen bereitgestellt werden, um sie auch für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zugänglich zu machen.
- Die Navigation und alle Funktionen der Website müssen bedienbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass die gesamte Website auch ohne Maus über die Tastatur zugänglich sein muss. Sichtbare Indikatoren für den aktuellen Fokus müssen vorhanden sein, um Nutzern zu zeigen, welches Element gerade aktiv ist. Es sollten Möglichkeiten zum Überspringen sich wiederholender Navigationselemente (Skip-Links) implementiert werden, um beispielsweise den Header einer Website überbrücken zu können.
- Bei der Gestaltung von Formularen ist auf eine klare semantische Struktur und eindeutige Beschriftungen der Eingabefelder zu achten.
- Die Informationen auf der Website müssen verständlich sein. Dazu gehören eine klare und einfache Sprache, eine logische Struktur der Inhalte durch übersichtliche Überschriften und die Möglichkeit, bei Bedarf auf leichtere Sprache umzuschalten.
- Die Website muss robust sein, d.h., sie muss mit einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistierender Technologien, zuverlässig funktionieren. Ein valider und semantisch korrekter HTML-Code ist dazu unerlässlich. Die Sprache der Website muss im HTML-Code eindeutig deklariert sein.
Kritisch sind WCAG-Verstöße, die nicht nur die Bedienbarkeit einschränken, sondern sogar gesundheitliche Risiken für bestimmte Nutzergruppen mit sich bringen können. Beispielsweise können blinkende oder flackernde Inhalte bei Menschen mit photosensitiver Epilepsie Anfälle auslösen. Zusätzlich zu diesen technischen Anforderungen müssen Unternehmen eine barrierefrei zugängliche "Erklärung zur Barrierefreiheit" auf ihrer Website veröffentlichen, die Auskunft darüber gibt, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird und welche Bereiche gegebenenfalls noch nicht vollständig barrierefrei sind. Zudem muss eine Kontaktmöglichkeit eingerichtet sein, über die Nutzer Barrieren melden können.
Barrierefreie Maps
Mit SmartMaps startklar

Auch Maps in Webseiten müssen den Anforderungen des BFSG entsprechen. Anbieter, wie die YellowMap AG aus Karlsruhe, bieten mit der Kartenplattform SmartMaps spezielle Darstellungsmodi und Kartenprofile für Menschen mit Rot-Grün-Schwäche zur Verfügung. SmartMaps erkennt außerdem die eingestellte Sprache im Browser und übersetzt die Karten in die jeweilige Sprache. Hinzu kommen verbesserte Kontraste und individuell konfigurierbare Textgrößen für eine verbesserte Orientierung.
Wann tritt das BFSG in Kraft?
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum sind Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichtet, ihre digitalen und physischen Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen und die notwendigen Anpassungen an der eigenen Website vorzunehmen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Unternehmen, welche die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Darüber hinaus können betroffene Nutzer und Interessenverbände Abmahnungen aussprechen oder rechtliche Schritte einleiten, einschließlich Schadensersatzforderungen, wenn Menschen mit Behinderungen aufgrund von Barrieren keinen Zugang zu wichtigen Dienstleistungen erhalten. Im schlimmsten Fall kann die Marktüberwachungsbehörde die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs anordnen, bis die Barrierefreiheit hergestellt ist.
Wo erhält man Beratung zum BFSG und zur Barrierefreiheit?
Für Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen zur Barrierefreiheit benötigen, stehen verschiedene Beratungsstellen und Informationsangebote zur Verfügung. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Auch die Aktion Mensch bietet umfangreiche Informationen und praktische Tipps zur digitalen Barrierefreiheit an. Die regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKs) informieren ebenfalls über das BFSG und bieten zum Teil spezielle Webinare und Beratungen an. Zudem gibt es spezialisierte Agenturen und Dienstleister, die Unternehmen bei der Analyse und Umsetzung barrierefreier Webdesigns unterstützen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum BFSG und Websites
Muss jede Website barrierefrei sein?
Nein, primär betrifft das BFSG Websites von Unternehmen und öffentlichen Stellen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und sich an Verbraucher richten. Kleinstunternehmen unterhalb bestimmter Größenkriterien sind für Dienstleistungen in der Regel ausgenommen, können aber für Produkte betroffen sein.
Welche Rolle spielen die WCAG bei der BFSG-Konformität?
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) bilden die Grundlage für die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites, die im BFSG festgelegt sind. Die Einhaltung der WCAG-Kriterien auf dem Level AA wird angestrebt.
Gibt es Übergangsfristen für die Umsetzung?
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für bestimmte Produkte wie Selbstbedienungsterminals können längere Übergangsfristen gelten. Es ist jedoch ratsam, Websites so früh wie möglich anzupassen.
Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG?
Die Einhaltung des Gesetzes wird von staatlichen Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Diese können auf Beschwerden von Verbrauchern oder Verbänden hin tätig werden oder auch von sich aus Überprüfungen durchführen.
Zusammenfassung
Die Einführung des BFSG stellt eine wichtige Entwicklung hin zu einer inklusiveren digitalen Welt dar. Websitebetreiber sollten die bevorstehenden Änderungen ernst nehmen und rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vornehmen, um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Strafen zu vermeiden, sondern auch um allen Nutzern einen barrierefreien Zugang zu ihren digitalen Angeboten zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen von sozialer Verantwortung und kann zudem die Reichweite und Nutzerfreundlichkeit einer Website erheblich verbessern. Die zahlreichen Beratungsangebote und Informationsquellen können dabei wertvolle Unterstützung leisten.